
Haftpflichtschaden - Schaden bei unverschuldetem Unfall
Der Schädiger und dessen Versicherung sind laut Gesetz zum Schadenersatz verpflichtet.
Der Geschädigte stellt seine begründeten Ansprüche an die Haftpflicht-versicherung des Schädigers.
Der Schadensersatzanspruch bezieht sich auf
alle Schäden, die dem Geschädigten zugefügt wurden:
Personenschaden
Sachschaden
Vermögensschaden
Zur Feststellung des Sachschadens und zur Sicherung der Schadensbeweise empfiehlt sich die Einschaltung eines freien, unabhängigen KFZ-Sachverständigen.
Zur Abwicklung der Schadenregulierung von Seiten des Geschädigten empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes. |