EditRegion6
 

 

Haftpflichtschaden - Schaden bei unverschuldetem Unfall

Der Schädiger und dessen Versicherung sind laut Gesetz zum Schadenersatz verpflichtet.

Der Geschädigte stellt seine begründeten Ansprüche an die Haftpflicht-versicherung des Schädigers.

Der Schadensersatzanspruch bezieht sich auf
alle Schäden, die dem Geschädigten zugefügt wurden:

Personenschaden
Sachschaden
Vermögensschaden

Zur Feststellung des Sachschadens und zur Sicherung der Schadensbeweise empfiehlt sich die Einschaltung eines freien, unabhängigen KFZ-Sachverständigen.

Zur Abwicklung der Schadenregulierung von Seiten des Geschädigten empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.

 

 
 

Kaskoschaden - Schaden bei selbst verschuldetem Unfall

Der Kaskoschaden deckt laut Vertrag Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherungsnehmers.

Die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers sowie die im Versicherungsfall zu erbringenden Leistungen der Versicherung können je nach Versicherungsgesellschaft und individuellem Versicherungsvertrag
(AKB) unterschiedlich sein.

Die Kaskoversicherung gliedert sich nach:

Teilkaskoversicherung

Diebstahl
Glasbruchschaden
Brand und Explosion
Kurzschluss- und Schmorschäden
Sturm- und Hagelschäden
Überschwemmungsschäden
Haarwildschäden

Vollkaskoversicherung

alle Bereiche der Teilkasko
selbstverschuldeter Unfall
mut- oder böswillige Beschädigungen durch Handlungen Fremder

 



Die Höhe der Selbstbeteiligung ist im jeweiligen Versicherungsvertrag festgeschrieben.

Aufgrund des abgeschlossenen Versicherungsvertrages hat die Versicherungsgesellschaft das Recht zu entscheiden (Weisungsrecht) ob auf ihre Kosten ein Sachverständiger mit der Besichtigung und Begutachtung des Unfallfahrzeuges beauftragt wird.

Der Versicherungsnehmer hat jedoch in jedem Fall die Möglichkeit, bei bestehenden Unstimmigkeiten von sich aus einen KFZ-Sachverständigen hinzuzuziehen.
Es empfiehlt sich hierbei, mit der eigenen Rechtsschutzversicherung Kontakt aufzunehmen, um die Kostenübernahme für ein Sachverständigenverfahren nach § 14 (AKB) abzustimmen.

 

KFZ-Sachverständiger Gunther Schüler - An der Bachwiese 12 - 55263 Wackernheim - Tel. 06132 657103 - Fax 06132 657104
Ihr unabhängiger KFZ-Gutachter für Mainz, Mainz-Finthen, Mainz-Gonsenheim, Ingelheim, Bingen, Bad Kreuznach,
Wiesbaden, Wackernheim, Heidesheim, Budenheim, Nieder-Olm, Oppenheim, Nierstein, Guntersblum.