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Ersatz der Kosten,
die im Zusammenhang mit der Schadenbehebung notwendig sind. |
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Rechtsberatung durch
einen Rechtsanwalt,
den Sie zur Rechtsberatung auf Kosten des Schädigers
hinzuziehen. |
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Gutachtenerstellung
durch einen neutralen und unabhängigen KFZ-Sachverständigen
zur genauen und zuverlässigen Bestimmung Ihres
Sachschadens. |
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Kostenerstattung
für das Abschleppen
Ihres fahruntüchtigen Fahrzeugs. |
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Nutzung eines Mietwagens,
der in Typ und Klasse Ihrem Fahrzeug entspricht. |
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Freie Wahl
der Reparaturwerkstatt, des Gutachters(!) und des
Rechtsanwalts
sowie der Autovermietung. |
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Ausgleich der
merkantilen Wertminderung,
d.h. der Versicherer muss dem Geschädigten
die Differenz zwischen
dem Wiederbeschaffungswert seines Fahrzeuges vor dem Unfall
und dem Wiederbeschaffungswert nach der Reparatur ersetzen. |
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Kostenübernahme
einer Vollkasko-Versicherung Ihres
Mietwagens,
sofern das beschädigte Auto ebenfalls vollkaskoversichert
ist. |
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Anspruch auf Nutzungsentschädigung
für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit
und nicht verkehrssicher ist, sowie bei einem Totalschaden
bis zum Ankauf eines Ersatzfahrzeuges, falls Sie auf einen
Mietwagen verzichten.
Die Höhe des Betrages ermitteln wir oder Ihr Anwalt.
Der Anspruch entfällt, falls Sie durch eine unfallbedingte
Verletzung in dieser Zeit nicht in der Lage sind, einen
PKW zu führen - es sei denn, Ihr Fahrzeug wurde schon vor
dem Unfall von einem oder mehreren Familienangehörigen
mitbenutzt. |
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Auszahlung
der Reparaturkosten auf Gutachtenbasis,
d.h. Sie können auf die Reparatur des Fahrzeuges
verzichten oder eine Reparatur in Eigenregie durchführen.
Die Reparaturkosten können dann in der im Gutachten
ermittelten Höhe abgerechnet werden, sofern die Totalschadensgrenze
nicht überschritten ist (siehe Mehrwertsteuer).
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Erstattung der Umrüstkosten,
wenn Sie das Ersatzauto entsprechend dem verunfallten Fahrzeug umrüsten,
z.B. Umbau bzw. Montage einer Anhängerkupplung, Radioanlage usw. |
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Kostenerstattung
aller Sachgegenstände,
die im Zusammenhang mit dem Unfall beschädigt wurden,
wie Kleidung und transportierte Gegenstände, z.B.
Fotoausrüstung. |
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Erstattung einer
Kostenpauschale
von 20,00 - 30,00 Euro für Telefon- oder sonstige
Auslagen.
Zusätzlich zur Kostenpauschale werden bei Aufstellung und
Vorlage
der Belege die Nebenkosten erstattet, die im Zusammenhang
mit dem Unfall stehen, z.B. Reisekosten, Porti usw. |
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Sie haben das Recht,
Vorschläge, Ratschläge
und Anweisungen der gegnerischen Versicherung abzulehnen. |
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