Überlassen Sie Ihre Rechte nicht dem Zufall !

Wir informieren Sie richtig !
Keinerlei Kosten für Sie als Unfallgeschädigter !
Wir kommen zu Ihnen, wo immer Ihr Fahrzeug steht !
Einfach und bequem - direkte Abrechnung mit der Versicherung Ihres Unfallgegners !

  • Erstellung von Schadensgutachten für alle KFZ (Haftpflicht/ Kasko)
  • Erstellung von Kurzgutachten bei Bagatellschäden
  • Fahrzeugbewertungen und Wertgutachten
  • Untersuchung von Fahrzeugen auf unfallbedingte Mängel oder Vorschäden
  • Erstellung von Beweissicherungsgutachten
  • Rechnungsprüfungen nach Reparatur
  • Schadensgutachten für Fahrräder
  • Beratung rund um Ihr Fahrzeug
 
   
   

 

Beurteilung ihrer Ansprüche
Beweissicherung / Festlegen der Eckdaten zur Schadensregulierung

 

Durch einen Unfall wurde ihr Fahrzeug bzw. ihr Eigentum beschädigt.
Ein Gutachten dient einerseits zur Beweissicherung, zum anderen werden im Zuge der Begutachtung der Schadenumfang, die Schadenhöhe, der geeignete Reparaturweg, die Wertminderung, die Reparaturwürdigkeit und die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges ermittelt bzw. beurteilt.

Erst nach dem Ergebnis der Begutachtung und reiflicher Überlegung sollte man Dispositionen bezüglich der Reparatur, einer Ersatzbeschaffung oder anderer Vorgehensweisen treffen.

 
   
   
   
Die Versicherung ist Ihr Gegner
 

Die Versicherung ist ein kaufmännisches Unternehmen, das so wenig bezahlt wie möglich. Mit gezieltem Schadenmanagement versucht die gegnerische Versicherung die Schadenregulierung zu steuern und somit auf Ihre gesetzlichen Ansprüche einzuwirken. Über Call-Center werden dem Geschädigten Servicepakete angeboten, die jedoch allein dem Zweck der Kosteneinsparung bzw. der Gewinnmaximierung dienen.  

  • Lassen Sie sich Ihre Ansprüche nicht durch Ihren Gegner zusammenstellen !
  • Lassen Sie sich Ihren Schaden nicht von Ihrem Gegner bewerten !
  • Lassen Sie sich von Ihrem Gegner keine Anweisungen erteilen !
   
   
   
Keine Kosten für Sie als Unfallgeschädigte(r) ...
 
Bei einem von Ihnen unverschuldeten Unfall wurde Ihnen ein Schaden zugefügt. Laut Gesetz ist der Verursacher zum Schadenersatz in Höhe des Wiederherstellungsaufwandes verpflichtet. Ihre berechtigten Ansprüche stellen Sie an die Versicherung des Unfallverursachers. Im Bürgerlichen Gesetzbuch
BGB § 823 sind die Schadenersatzpflicht sowie die Art und der Umfang des Schadenersatzes BGB § 249 klar festgelegt. Das gibt dem Geschädigten die Möglichkeit, seine Ansprüche von einer neutralen Person bewerten zu lassen, um diese dann beim Unfallgegner bzw. bei dessen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.
 
   
   
   
Unsichtbare Schäden aufdecken  
Die Stoßfänger moderner Fahrzeuge sind aus Sicherheitsgründen zum Schutz von Personen aus extrem elastischem Material und formen sich oft trotz erheblicher Krafteinwirkung nach dem Aufprall in ihre ursprüngliche Position zurück, so dass für den Laien keine größeren Schäden zu erkennen sind. Der Schadenumfang ist häufig erst nach Demontage von Stoßfängern und Verkleidungen festzustellen.
 

 

 

 

GS-Unfallhelfer - Kompakt

beinhaltet:
Leitfaden am Unfallort
GS-Unfallaufnahmeprotokoll
Rechte nach einem unverschuldetem Unfall

hier downloaden

 

KFZ-Sachverständiger Gunther Schüler - An der Bachwiese 12 - 55263 Wackernheim - Tel. 06132 657103 - Fax 06132 657104
Ihr unabhängiger KFZ-Gutachter für Mainz, Mainz-Finthen, Mainz-Gonsenheim, Ingelheim, Bingen, Bad Kreuznach,
Wiesbaden, Wackernheim, Heidesheim, Budenheim, Nieder-Olm, Oppenheim, Nierstein, Guntersblum.